BauNetz
Stadt Braunlage, Braunlage - Leitung Bauamt (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Wohnen und arbeiten, wo andere Urlaub machen!
Die Stadt Braunlage sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung (m/w/d) Bauamt
Stundenumfang: Vollzeit, Teilzeit bedingt möglich
besetzbar: ab sofort, unbefristet
Eingruppierung: je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD
Aufgabenschwerpunkte
Leitungstätigkeiten: Organisation des Amtes, Steuerung der Arbeitsabläufe, Personalverantwortung für ca. 6 Mitarbeitende aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Immobilien- und Klimaschutzmanagement, Verantwortung für die Haushaltsplanung im Amtsbereich
Planung, Ausschreibung und Betreuung der Maßnahmen im investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie der baulichen Unterhaltungsmaßnahmen
Verantwortung und Betreuung der Förderprojekte und -maßnahmen, von der Fördermittelakquise bis zu den Verwendungsnachweisen
Angelegenheiten der Raumordnung, Bauleitplanung und Bauordnung für alle Ortsteile
Beratung in allg. baurechtlichen Angelegenheiten
Bearbeitung von Stellungnahmen
Erstellung von Vorlagen sowie Präsentationen für die Ratsgremien
Teilnahme an Sitzungen der Ratsgremien und anderen Veranstaltungen (auch außerhalb der regulären Arbeitszeit)
Die Übertragung weiterer Stelleninhalte bzw. die Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Zwingende Kriterien/ es wird vorausgesetzt
Ausbildung: erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Hochbau), Städtebau, Raumordnung oder TGA (Diplom oder Master) oder vergleichbare technische Ausbildung ODER Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker/in vorzugsweise im Fachbereich Hochbau ODER abgeschlossene Qualifikation als Handwerksmeister/in im Bau, alternativ: abgeschlossene Ausbildung in öffentlicher Verwaltung (mindestens A I) oder abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit überwiegendem Anteil an Verwaltungstätigkeiten. In beiden Fällen wird die Weiterbildung im 2. Angestelltenlehrgang (A II) und die Zusatzqualifikation als Bauleiter vorausgesetzt. Bei Nichtvorliegen sind die erforderlichen Weiterbildungen unverzüglich abzulegen.
mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Bauwesen
aktuelle Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Vergabe- und Baurecht; insbesondere der UVgO, VgV, VOB/A, GWB
Führerschein Klasse B
Deutsch als Muttersprache oder mind. Niveau C1 GER
Wünschenswerte Kriterien
Berufserfahrung im Bereich öffentliche Verwaltung/ Kommunalverwaltung
mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Personalführungserfahrung
Projekterfahrung
Fort- und Weiterbildungen, die zur Übernahme der Position von Vorteil sind
Persönliche Kompetenzen
hohe persönliche Motivation und Initiative sowie Eigenverantwortung
systematische, selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Beratungskompetenz und ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Kostenbewusstsein
sicheres Auftreten und serviceorientierter Umgang mit Bürgern und Bürgerinnen
Was wir Ihnen bieten
tarifgerechte Eingruppierung mit Orientierung an der Ausbildung; die Stufenzuordnung richtet sich nach der Berufserfahrung
vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung
tarifliche Jahressonderzahlung und leistungsorientiertes Entgelt
30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5–Tage–Woche
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
großzügige, kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote
einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem motivierten und kollegialen Team
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen bis zum 31.01.2026 richten an:
Stadt Braunlage - Personalamt - Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2, 38700 Braunlage oder per E-Mail an info@stadt-braunlage.de. (Bei Zusendung der Unterlagen per Post bitte nur Kopien, bei elektronischer Übermittlung die Unterlagen bitte in max. zwei Anlagen zusammenfassen)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Personalamt, Frau Nagel, 05520/940‑110 oder das Bauamt, Frau Weise, 05520/940‑142.
Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet.
#J-18808-Ljbffr
Wohnen und arbeiten, wo andere Urlaub machen!
Die Stadt Braunlage sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung (m/w/d) Bauamt
Stundenumfang: Vollzeit, Teilzeit bedingt möglich
besetzbar: ab sofort, unbefristet
Eingruppierung: je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD
Aufgabenschwerpunkte
Leitungstätigkeiten: Organisation des Amtes, Steuerung der Arbeitsabläufe, Personalverantwortung für ca. 6 Mitarbeitende aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Immobilien- und Klimaschutzmanagement, Verantwortung für die Haushaltsplanung im Amtsbereich
Planung, Ausschreibung und Betreuung der Maßnahmen im investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie der baulichen Unterhaltungsmaßnahmen
Verantwortung und Betreuung der Förderprojekte und -maßnahmen, von der Fördermittelakquise bis zu den Verwendungsnachweisen
Angelegenheiten der Raumordnung, Bauleitplanung und Bauordnung für alle Ortsteile
Beratung in allg. baurechtlichen Angelegenheiten
Bearbeitung von Stellungnahmen
Erstellung von Vorlagen sowie Präsentationen für die Ratsgremien
Teilnahme an Sitzungen der Ratsgremien und anderen Veranstaltungen (auch außerhalb der regulären Arbeitszeit)
Die Übertragung weiterer Stelleninhalte bzw. die Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Zwingende Kriterien/ es wird vorausgesetzt
Ausbildung: erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Hochbau), Städtebau, Raumordnung oder TGA (Diplom oder Master) oder vergleichbare technische Ausbildung ODER Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker/in vorzugsweise im Fachbereich Hochbau ODER abgeschlossene Qualifikation als Handwerksmeister/in im Bau, alternativ: abgeschlossene Ausbildung in öffentlicher Verwaltung (mindestens A I) oder abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit überwiegendem Anteil an Verwaltungstätigkeiten. In beiden Fällen wird die Weiterbildung im 2. Angestelltenlehrgang (A II) und die Zusatzqualifikation als Bauleiter vorausgesetzt. Bei Nichtvorliegen sind die erforderlichen Weiterbildungen unverzüglich abzulegen.
mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Bauwesen
aktuelle Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Vergabe- und Baurecht; insbesondere der UVgO, VgV, VOB/A, GWB
Führerschein Klasse B
Deutsch als Muttersprache oder mind. Niveau C1 GER
Wünschenswerte Kriterien
Berufserfahrung im Bereich öffentliche Verwaltung/ Kommunalverwaltung
mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Personalführungserfahrung
Projekterfahrung
Fort- und Weiterbildungen, die zur Übernahme der Position von Vorteil sind
Persönliche Kompetenzen
hohe persönliche Motivation und Initiative sowie Eigenverantwortung
systematische, selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Beratungskompetenz und ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Kostenbewusstsein
sicheres Auftreten und serviceorientierter Umgang mit Bürgern und Bürgerinnen
Was wir Ihnen bieten
tarifgerechte Eingruppierung mit Orientierung an der Ausbildung; die Stufenzuordnung richtet sich nach der Berufserfahrung
vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung
tarifliche Jahressonderzahlung und leistungsorientiertes Entgelt
30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5–Tage–Woche
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
großzügige, kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote
einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem motivierten und kollegialen Team
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen bis zum 31.01.2026 richten an:
Stadt Braunlage - Personalamt - Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2, 38700 Braunlage oder per E-Mail an info@stadt-braunlage.de. (Bei Zusendung der Unterlagen per Post bitte nur Kopien, bei elektronischer Übermittlung die Unterlagen bitte in max. zwei Anlagen zusammenfassen)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Personalamt, Frau Nagel, 05520/940‑110 oder das Bauamt, Frau Weise, 05520/940‑142.
Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet.
#J-18808-Ljbffr